Ihre Immobilie in besten Händen
Zertifizierte Hausverwaltung und Immobilienmakler
Hausverwaltung bedeutet Vertrauen.
Wir gehĂśren als Hausverwaltung zu den ersten zwĂślf bundesweit zertifizierten Hausverwaltungen gem. DIN SPEC 91462. Durch diese Zertifizierung unterliegen wir erhĂśhten Standards, die zugleich unserem Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, Flexibilität sowie Digitalisierung in allen Bereichen der WEG- und Mietverwaltung gewährleistet. Diese Vorteile erhalten Sie bei uns schon ab 3 Wohneinheiten! Im Bereich der Betreuung von denkmalgeschĂźtzten Mietobjekten haben wir uns u. a. spezialisiert.Â
Neben der Hausverwaltung bieten wir auch unsere Dienste als Immobilienmakler an. Wir wissen, was Ihre Immobilie braucht. Hierzu wählen wir fßr Sie das passende Verkaufskonzept aus, um fßr Sie den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Lehnen Sie sich zurßck, entspannen Sie sich und ßberlassen Sie uns die Arbeit.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie individuell und haben immer den Werterhalt, die Wertsteigerung und die optimale Vermarktung als Ziele im Blick. Erleben Sie mit uns die bessere Art, Immobilien zu besitzen und/oder zu verkaufen. Sie finden uns an den Standorten Oldenburg, Osnabrßck, Mßnchen, Bremen, Hamburg und Umgebung.
MaĂgeschneiderte LĂśsungen fĂźr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung
Inhaltsverzeichnis
Jede Immobilie ist einzigartig, und daher bieten wir, als Hausverwaltung in der Nähe, individuell abgestimmte LĂśsungen fĂźr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg an. Das erfahrene Team der TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg entwickelt ein Verwaltungskonzept, das genau auf Ihre BedĂźrfnisse und die Anforderungen Ihrer Immobilie zugeschnitten ist. Wir legen groĂen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und stehen Ihnen jederzeit fĂźr Fragen und Anliegen zum Thema Hausverwaltung zur VerfĂźgung.
Wir mĂśchten unseren Bestandskunden täglich aufs Neue Ăźberzeugen â und unsere Neukunden begeistern. HierfĂźr entwickeln wir uns als Hausverwaltung in Oldenburg stätig weiter und implementieren neue Strategien und Technologien in unseren Arbeitsablauf, um den gewachsenen Anforderungen an einen modernen Dienstleister gerecht zu werden. Profitieren Sie von unserer Expertise als professionelle Hausverwaltung in der Nähe. Wir Ăźbernehmen u. a. die komplette Abwicklung von SanierungsmaĂnahmen und gewährleisten die bestmĂśgliche Betreuung Ihrer Objekte kontinuierlich und persĂśnlich vor Ort. Wir betreuen Immobilien bereits ab drei Wohneinheiten!
Lernen Sie uns kennen als Dienstleister im Bereich der Miet- oder WEG-Verwaltung, wir mÜchten uns Ihr Vertrauen verdienen! Bei uns sind Sie in besten Händen wenn es um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung geht.
Ihre Vorteile - unser Service
Leistungen der Hausverwaltung in der Nähe
Mietverwaltung
ZeitgemäĂe Verwaltung Ihrer Immobilie, die sich lohnt. Als professionelle Hausverwaltung in der Nähe geben wir alles fĂźr den Werterhalt Ihrer Immobilie bis hin zur Wertsteigerung, damit Sie die hĂśchstmĂśgliche Rendite erzielen.
- Durchfßhrung der Neuvermietung inkl. Bonitätsprßfung von Mietern
- Abwicklung und Ăbernahme des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Ăberwachung, PrĂźfung und Veranlassung von Instandhaltungen
- Empfehlung fĂźr substanzerhaltende oder -steigernde Sanierungen
- DurchfĂźhrung von Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Mietkautionsverwaltung
- Ăberweisung von LiquiditätsĂźberschĂźssen
- Jährliche Nebenkostenabrechnung, Durchfßhrung von MieterhÜhungen
- Professionelle Wohnungsabnahme / WohnungsĂźbergabe
- RegelmäĂige ĂberprĂźfung der technischen Anlagen
- Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
- HĂśchstmĂśgliche Korrespondenz mit dem EigentĂźmer und dem Mieter
WEG-Verwaltung
- FĂźhrung und Pflege von WEG-Eigenkonten
- HĂśchstmĂśgliche Korrespondenz und Beratung mit den EigentĂźmern
- Sanierungsempfehlung fĂźr notwendige substanzerhaltende oder -steigernde MaĂnahmen
- Ăberwachung, PrĂźfung und Veranlassung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten
- Erstellung eines jährlichen Jahresabschlusses / Hausgeldabrechnung
- Vorbereitung und DurchfĂźhrung von EigentĂźmerversammlungen
- FĂźhrung einer elektronischen Beschlusssammlung
- Erstellung eines WirtschaftsplansÂ
- Erstellung einer Hausordnung
- Rechnungskontrolle und -anweisung
- Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
- Sanierungsempfehlung fĂźr notwendige substanzerhaltende oder -steigernde MaĂnahmen
- Veranlassung der PrĂźfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
Sondereigentumsverwaltung
Sie sind EigentĂźmer einer Wohnung innerhalb einer WohnungseigentĂźmergemeinschaft? Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Sondereigentumsverwaltung.
- DurchfĂźhrung von Zahlungsverkehr und Mahnwesen
- Jährliche Nebenkostenabrechnung, Durchfßhrung von MieterhÜhungen
- Professionelle Wohnungsabnahme / WohnungsĂźbergabe / Neuvermietung
- Telefonische Erreichbarkeit bei technischen StĂśrungen auĂerhalb der Geschäftszeiten
- Ăberwachung, PrĂźfung und Veranlassung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten
- Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
- Abwicklung und Ăbernahme des gesamten Schriftverkehr mit den Mietern
- HĂśchstmĂśgliche Korrespondenz mit dem EigentĂźmer
- Ăberweisung von LiquiditätsĂźberschĂźssen
Unser EigentĂźmer- und Mieterportal
Wir digitalisieren die Immobilienverwaltung. Ăber unser EigentĂźmer-Mieterportal sowie unserer App kĂśnnen Sie jederzeit mit wenigen Klicks auf die wichtigsten Informationen Ihrer Immobilie zugreifen â von den Ansprechpartnern Ăźber die Vertragsunterlagen bis hin zu den monatlichen Zahlungen. Egal wo, egal wann. Sie behalten stets den Ăberblick. DarĂźber hinaus haben ihre Mieter die MĂśglichkeit eventuelle Schäden oder sonstige Anliegen unverzĂźglich Ăźber unsere App oder Ăźber deren individuellen Zugang uns zu melden. Unser Portal gewährleistet fĂźr jede Partei Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Musterbeispiel fĂźr die Ansicht des Portals
Ihre Experten fĂźr Hausverwaltung in Oldenburg
Als erfahrene Hausverwaltung in Oldenburg kennen wir die regionalen Gegebenheiten und BedĂźrfnisse der Immobilienbesitzer und Mieter.
Wir kßmmern uns um alle Aspekte der Immobilienverwaltung, von der technischen bis zur kaufmännischen Verwaltung. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
- RegelmäĂige Objektbegehungen und InstandhaltungsmaĂnahmen
- Transparente Abrechnungen und Finanzverwaltung
- Professionelle Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- Effiziente Verwaltung von EigentĂźmergemeinschaften
Wir sind eine zertifizierte Hausverwaltung was bedeutet das?
Wir zählen zu den ersten zwÜlf Hausverwaltungen in Deutschland, die nach DIN SPEC 91462 zertifiziert wurden. Diese Auszeichnung verpflichtet uns zu hÜchsten Standards und garantiert Ihnen als Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, Flexibilität und einen hohen Grad an Digitalisierung in allen Aspekten der WEG- und Mietverwaltung.
Unsere Leistungen stehen Ihnen bereits ab drei Wohneinheiten zur VerfĂźgung! Besonders spezialisiert sind wir zudem auf die Betreuung von denkmalgeschĂźtzten Mietobjekten.
Lokale Expertise und Marktkenntnis als Hausverwaltung in Ihrer Nähe
Die Immobilienmarktentwicklung in Oldenburg ist dynamisch und vielfältig. In den letzten Jahren hat sich die Stadt zu einem attraktiven Standort fßr Investoren und Immobilienbesitzer entwickelt. Mit einem stetigen Anstieg der Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien bietet Oldenburg zahlreiche Chancen fßr profitable Investitionen.
Das Team der TID Immo Verwaltung GmbH beobachtet kontinuierlich die Marktentwicklungen, um Ihnen fundierte Entscheidungen zu ermĂśglichen und Ihre Immobilienwerte zu maximieren.
Oldenburg besteht aus verschiedenen Stadtteilen, die jeweils ihre eigenen einzigartigen Merkmale und VorzĂźge haben. Ob das historische Flair im Dobbenviertel, die ruhige Wohnlage in Eversten oder die aufstrebende Gegend in Donnerschwee â wir kennen die Besonderheiten jedes Stadtteils in Oldenburg genau. Diese spezifischen Kenntnisse ermĂśglichen es uns, maĂgeschneiderte Verwaltungskonzepte zu entwickeln, die perfekt auf die jeweiligen Anforderungen und Potenziale Ihrer Immobilien abgestimmt sind.
Unsere Expertise zeigt sich in zahlreichen erfolgreichen Immobilienprojekten in Oldenburg. Ein Beispiel hierfĂźr ist die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt, bei der wir nicht nur den Wohnkomfort erhĂśht, sondern auch den Immobilienwert signifikant gesteigert haben. Durch eine detaillierte Marktanalyse und die Umsetzung innovativer Verwaltungskonzepte konnten wir fĂźr unsere Kunden optimale Ergebnisse erzielen.
Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Revitalisierung eines Gewerbeobjekts in Donerschwee, das durch gezielte MaĂnahmen zur Attraktivitätssteigerung nun voll vermietet ist und eine hohe Rendite abwirft. Unsere Berichte und Fallstudien zu diesen Projekten geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und die positiven Auswirkungen unserer Dienstleistungen.
Sie suchen einen professionellen Immobilienmakler?
TID Immo Verwaltung GmbH
Die TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg bietet Ihnen kompetente UnterstĂźtzung beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem GespĂźr fĂźr den Markt sorgen wir dafĂźr, dass Sie die besten Ergebnisse erzielen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise â wir sind Ihr Partner fĂźr erfolgreiche Immobiliengeschäfte!
Mehrwert fĂźr EigentĂźmer durch eine Hausverwaltung
EigentĂźmer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Oldenburg und Umgebung profitieren von einer qualifizierten Hausverwaltung. Sie gewährleistet eine schnelle Abwicklung von Reparaturen und InstandhaltungsmaĂnahmen, sorgt fĂźr eine angemessene Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern und trägt zur Schaffung eines angenehmen und sicheren Wohnumfelds bei.Â
Wir sind Ansprechpartner fĂźr Anliegen und Anregungen der Mieter und tragen so zur Zufriedenheit bei.
Trotz unserer wichtigen Funktionen als Hausverwalter in Oldenburg und Umgebung stehen wir vor verschiedenen Herausforderungen, darunter steigende Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.Â
Durch kontinuierliche Weiterbildung, den Einsatz moderner Technologien und eine enge Zusammenarbeit mit Dienstleistern kÜnnen wir als zertifizierte Hausverwaltung in Oldenburg diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen und ihre Leistungsfähigkeit weiter steigern.
Rufen Sie uns an!
Sie haben Fragen zum Thema Hausverwaltung oder unserem Immobilienmakler Service? Dann rufen Sie uns fĂźr Informationen kostenlos und vĂśllig unverbindlich an.
Warum wir der richtige Partner fĂźr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg sind
Mit unserer umfassenden lokalen Expertise und tiefgehenden Kenntnissen des Oldenburger Immobilienmarkts bieten wir Ihnen maĂgeschneiderte LĂśsungen fĂźr die Verwaltung Ihrer Immobilien.
Unsere Dienstleistungen umfassen die professionelle Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, umfassende Marktanalysen, individuelle Verwaltungskonzepte und eine proaktive Kommunikation mit allen Beteiligten.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Immobilienprojekte in Oldenburg erfolgreich zu machen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr Ăźber unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen kĂśnnen, den Wert Ihrer Immobilien zu maximieren.
Muss immer ein zertifizierter Hausverwalter bei einer WEG bestellt werden?
Ab dem 1. Dezember 2023 haben WohnungseigentĂźmer gemäĂ § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich das Recht, einen von einer IHK zertifizierten Verwalter zu bestellen, nachdem eine Ăbergangsfrist abgelaufen ist. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ist fĂźr jede EigentĂźmerpartei Ăźberwiegend obligatorisch, da sie ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäĂen Hausverwaltung gemäà § 19 Abs. 2 WEG ist.
Diese neue Regelung dient dem Schutz der Wohnungseigentßmer angesichts der gestiegenen Anforderungen an eine qualifizierte Hausverwaltung, die aus den komplexer werdenden gesellschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen resultieren, die die Verwaltertätigkeit beeinflussen .
- Wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen,
- Ein WohnungseigentĂźmer bereits als Verwalter ernannt wurde, und
- Weniger als ein Drittel der WohnungseigentĂźmer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters fordern.
Eine Ăbergangsvorschrift gemäà § 48 Abs. 4 WEG besagt, dass Personen, die am 1. Dezember 2020 als Verwalter einer Gemeinschaft von WohnungseigentĂźmern fungierten, bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierte Verwalter gelten. Bis zum 31. Mai 2024 kann also auch ein (noch) nicht zertifizierter Verwalter ohne Risiko einer Anfechtung wiederbestellt werden.
Auch nach Juni 2024 kĂśnnen nicht zertifizierte Verwalter bestellt werden, wenn sich die EigentĂźmer einig sind. Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ist zwar anfechtbar, jedoch nicht nichtig.
Rechtliche Rahmenbedingungen fĂźr die Immobilienverwaltung
Die Immobilienverwaltung erfordert ein fundiertes Wissen Ăźber die rechtlichen Rahmenbedingungen. In Oldenburg und Niedersachsen gelten spezifische Vorschriften fĂźr Vermieter. Unsere Hausverwaltung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehĂśren unter anderem:
- Mietrecht: Wir kĂźmmern uns um die Erstellung und ĂberprĂźfung von Mietverträgen undsorgen dafĂźr, dass diese den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.
- Wohnungseigentumsrecht: Bei der Verwaltung von WohnungseigentĂźmergemeinschaften (WEG) achten wir auf die Einhaltung des Wohnungseigentumsgesetzes und organisieren EigentĂźmerversammlungen.
- Baurecht und Denkmalschutz: Wir beraten Sie bei Bauprojekten und derInstandhaltung denkmalgeschĂźtzter Immobilien in Oldenburg.
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Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die Steueroptimierung eine wesentliche Rolle in der Immobilienverwaltung. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren.
Hausverwaltungs FAQ
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausverwaltung. Ob Sie Eigentßmerin, Mieterin oder einfach an Informationen ßber die Verwaltung von Immobilien interessiert sind, hier sind wir, um Ihre Fragen zu beantworten.
Die Hausverwaltung ist ein komplexes Gebiet, das verschiedene Aspekte des Immobilienmanagements umfasst, von Mietverträgen ßber Instandhaltung bis hin zu rechtlichen Bestimmungen. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei helfen, Licht in den oft undurchsichtigen Prozess der Verwaltung von Wohnungen und Gebäuden zu bringen.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt keine festen zeitlichen Fristen fest, was bedauerlich ist. Die §§ 21 und 28 WEG legen lediglich fest, dass der Hausverwalter verpflichtet ist, jährlich eine EigentĂźmerversammlung einzuberufen, einen Wirtschaftsplan fĂźr das laufende Kalenderjahr zu erstellen und die Kosten des vorangegangenen Jahres abzurechnen („Jahresabrechnung“). Jedoch gibt das Gesetz keine genauen Zeitpunkte fĂźr diese Aufgaben vor. In solchen Fällen sollten WohnungseigentĂźmer zuerst ihre Teilungserklärung und den Verwaltervertrag prĂźfen, da dort oft weitere Bestimmungen Ăźber den Zeitpunkt der EigentĂźmerversammlung zu finden sind.
Falls dies nicht der Fall ist, kann die Rechtsprechung den Wohnungseigentßmern helfen. In der Regel gehen die hÜchstrichterlichen Entscheidungen davon aus, dass die Jahresabrechnung innerhalb der ersten drei bis maximal sechs Monate des Folgejahres erstellt werden sollte (beispielsweise OLG Zweibrßcken, ZMR 2007, 887). Die Erstellung des Wirtschaftsplans sollte noch etwas frßher erfolgen. Denn nur bei einem gßltigen Wirtschaftsplan sind die Eigentßmer verpflichtet, Hausgelder an die Gemeinschaft zu zahlen. Wenn es keine Klausel zur automatischen Verlängerung gibt, endet die Gßltigkeit eines Wirtschaftsplans mit seinem festgelegten Zeitraum. Ein Wirtschaftsplan fßr das Jahr 2023 kann die Eigentßmer im Jahr 2024 also nicht mehr zur Zahlung verpflichten, selbst wenn der Verwalter dies mÜglicherweise anders darstellt.
Daher ist es wichtig, dass ein neuer Wirtschaftsplan grundsätzlich noch im alten Jahr beschlossen wird, wenn der aktuelle ausläuft. Selbst wenn der Wirtschaftsplan auch fßr das neue Jahr gilt, sollte idealerweise zu Beginn des Abrechnungszeitraums ein neuer Wirtschaftsplan erstellt werden.
Infolgedessen sollte die Hausverwaltung innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate eine EigentĂźmerversammlung einberufen, in der Ăźber die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan abgestimmt wird.
Gemäà § 24 Abs. 1 WEG ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Hausverwalter mindestens einmal jährlich eine reguläre Eigentßmerversammlung einberuft.
Zusätzlich liegt die Verpflichtung zur Einberufung gemäà § 24 Abs. 2 WEG vor, wenn „dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der GrĂźnde von mehr als einem Viertel der WohnungseigentĂźmer verlangt wird“.
Es gibt jedoch Ausnahmen! Falls gemäà § 24 Abs. 3 WEG kein Verwalter vorhanden ist oder sich weigert, kann auch der Vorsitzende des Hausverwaltungsbeirats oder sein Vertreter die Einberufung ßbernehmen. Diese Situation kann auftreten, beispielsweise wenn ein Verwalter in den Ruhestand tritt und keinen Nachfolger hat.
Doch wie handhaben Wohnungseigentßmergemeinschaften, die weder einen Hausverwaltungsbeirat noch eine Hausverwaltung haben? Insbesondere in kleinen Gemeinschaften mit 2 oder 3 Einheiten kommt es häufig vor, dass beide Positionen unbesetzt sind. Gemäà § 24 Abs. 3 WEG kÜnnen auch Mitglieder in solchen verwalterlosen Gemeinschaften die Einberufung einer Eigentßmerversammlung ßbernehmen. Es gibt jedoch eine Bedingung: Ein entsprechender Beschluss muss gefasst worden sein, damit ein Mitglied diese Aufgabe ßbernehmen kann. Sollte es keinen Beschluss geben, der ein Mitglied zur Einberufung einer Eigentßmerversammlung legitimiert, ist ßber das zuständige Amtsgericht ein sogenannter Notverwalter zu bestellen.
FĂźr selbstverwaltete Gemeinschaften gilt folgender Hinweis: Ist Ihre Gemeinschaft selbstverwaltet? In diesem Fall Ăźbernimmt ein bestellter WohnungseigentĂźmer als interner Verwalter die Einberufung der Versammlung.
Die Mitglieder der Eigentßmerversammlung (ETV) mßssen spätestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen werden, entweder per Brief, E-Mail oder Fax. Die gesetzliche Grundlage hierfßr findet sich in § 24 Abs. 4 WEG. Diese Frist soll sicherstellen, dass alle Wohnungseigentßmer rechtzeitig informiert werden und ihre Teilnahme an der Versammlung planen kÜnnen.
EigentĂźmergemeinschaften haben die MĂśglichkeit, längere Fristen in Absprache mit dem zuständigen Hausverwalter zu vereinbaren. KĂźrzere Fristen als drei Wochen fĂźhren dazu, dass BeschlĂźsse anfechtbar sein kĂśnnen. Im Falle eines Rechtsstreits mĂźssten beide Parteien jedoch nachweisen, dass sie durch die verspätete Einladung einen Nachteil bei der Abstimmung erlitten haben (LG MĂźnchen I, Urteil vom 27.09.2018 â 36 S 18251/16 WEG). Es ist daher ratsam, das Risiko durch die Einhaltung der Frist zu vermeiden. Bei auĂerordentlichen EigentĂźmerversammlungen kann das Unterschreiten der drei Wochenfrist sachgerecht sein, wenn die Mitglieder der EigentĂźmerversammlung Ăźber eine SofortmaĂnahme entscheiden mĂźssen.
Wichtiger Hinweis sofort. Daher kĂśnnen auch am letzten Tag vor Ablauf der Frist Nachrichten verschickt werden. Bei Einladungen per Brief muss jedoch die Postlaufzeit berĂźcksichtigt werden. Zudem sollten auch Sonn- und Feiertage bei der Zustellung in Betracht gezogen werden.
In der Regel liegt die Verantwortung fĂźr die Erstellung der Tagesordnung beim Hausverwalter. Er muss sicherstellen, dass alle Themen klar formuliert sind, um Missverständnisse innerhalb der EigentĂźmergemeinschaft zu vermeiden. AuĂerdem obliegt es ihm, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen und ihre Priorität zu bestimmen.
Die Mitglieder der Wohnungseigentßmergemeinschaft sind dafßr verantwortlich, dass ihre Anträge rechtzeitig beim Hausverwalter eingehen. Jeder Antrag sollte eine kurze sachliche Begrßndung enthalten und sich auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt beziehen.
Daher ist es ratsam, frĂźhzeitig Kontakt zum Hausverwalter aufzunehmen, da die Einladung zur Versammlung mit der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Termin verschickt werden muss. Diese Frist ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG. Bis zur Versendung der Einladung kĂśnnen Mitglieder der Gemeinschaft neue Anträge zur Tagesordnung einbringen, vorausgesetzt sie handeln rechtzeitig (LG MĂźnchen I, Urteil vom 16.05.2011 – 1 S 5166/11).
Wenn Sie die Einladungsfrist verpasst haben und dennoch einen neuen Tagesordnungspunkt hinzufĂźgen mĂśchten, kann der Hausverwalter Ihren Antrag ablehnen.
Wenn der Hausverwalter die Einladung mit der Tagesordnung sehr frĂźhzeitig an die EigentĂźmer versendet hat (zum Beispiel 6 Wochen vor dem Versammlungstermin), kĂśnnen Sie problemlos weitere Anträge stellen und eine Ănderung der Tagesordnung beantragen.
Gemeinschaftliche Entscheidungen bezßglich des Gemeinschaftseigentums trifft die Wohnungseigentßmergemeinschaft (WEG) stets gemeinschaftlich. Hierzu gehÜren Bereiche wie der Garten oder das Treppenhaus, da Veränderungen an der Wohnanlage oder dem Gebäude jeden Wohnungseigentßmer betreffen kÜnnen.
Jedes Mitglied besitzt ein Stimmrecht, um seine Position klar zu vertreten, insbesondere bei der Abstimmung ßber Beschlßsse. Wichtige Themen werden in regulären Eigentßmerversammlungen diskutiert, die in der Regel einmal pro Jahr stattfinden. Zudem besteht die MÜglichkeit, ßber Umlaufbeschlßsse zu entscheiden.
Es gibt jedoch Situationen, in denen weder die reguläre Versammlung noch der Umlaufbeschluss geeignet sind, insbesondere wenn schnelles Handeln erforderlich ist. In solchen Fällen kĂśnnen WohnungseigentĂźmer eine auĂerordentliche EigentĂźmerversammlung (ETV) einberufen.
Es gibt diverse GrĂźnde, warum EigentĂźmer sich dazu entscheiden, eine auĂerordentliche EigentĂźmerversammlung einzuberufen. Eine Situation kann entstehen, wenn es keinen Immobilienverwalter gibt, was bedeutet, dass die Verantwortung vollständig bei der WohnungseigentĂźmergemeinschaft liegt.
Jedoch ist die Einberufung einer auĂerordentlichen EigentĂźmerversammlung auch in Situationen von groĂer Relevanz, in denen schnelles Handeln erforderlich ist. Beispielsweise bei Schimmelbefall oder einem Rohrbruch mĂźssen unverzĂźglich MaĂnahmen ergriffen werden. Um sicherzustellen, dass die WohnungseigentĂźmergemeinschaft handlungsfähig bleibt, selbst wenn der Verwalter gerade nicht verfĂźgbar ist, besteht die MĂśglichkeit, eine auĂerordentliche EigentĂźmerversammlung einzuberufen.
Folgende Ereignisse kĂśnnen als Anlass fĂźr eine auĂerordentliche EigentĂźmerversammlung dienen:
- RohrbrĂźche
- Wasserschäden
- Sturmschäden
- Schimmelbefall
- Pflichtverletzungen seitens des Verwalters
In einer Wohnungseigentßmergemeinschaft kÜnnen Entscheidungen entweder während einer
 – EigentĂźmerversammlung oder
– durch einen Umlaufbeschluss gemäà § 23 Abs. 3 WEG
getroffen werden. Wenn zĂźgige Entscheidungen in Ihrer Gemeinschaft erforderlich sind, ist das Umlaufbeschlussverfahren die bevorzugte Option. Es erfordert lediglich einen schriftlichen Antrag, der an alle MiteigentĂźmer Ăźbermittelt wird, beispielsweise per E-Mail, Post oder WhatsApp-Nachricht. Sobald alle Mitglieder der Gemeinschaft zugestimmt haben, gilt der Beschluss im Umlaufverfahren als erfolgreich.
Im Vergleich zu einer Eigentßmerversammlung entfällt der hohe Organisationsaufwand vollständig, was diese Entscheidungsform wesentlich einfacher und schneller macht.
Die Abwicklung eines Umlaufverfahrens ist recht unkompliziert gestaltet und kann auf zwei verschiedene Arten eingeleitet werden:
- Bei einem Umlaufbeschluss im weiteren Sinne wird der Beschlussantrag zeitgleich an alle EigentĂźmer der WohnungseigentĂźmergemeinschaft (WEG) verschickt, um ihre Zustimmung einzuholen.
- Die Alternative ist das Umlaufverfahren im engeren Sinne. Dabei wird zunächst ein Schreiben an einen Eigentßmer der WEG geschickt. Nachdem diese Person ihre schriftliche Entscheidung getroffen hat, wird das Schreiben nacheinander durch die gesamte WEG gereicht, bis jeder Eigentßmer seine Stimme abgegeben hat.
Dank des neuen WEG-Gesetzes muss die DurchfĂźhrung des Umlaufverfahrens nur noch in Textform erfolgen. Daher kĂśnnen zur Abstimmung folgende Kommunikationsmittel genutzt werden: E-Mail, Post, WhatsApp (als Textnachricht), sowie andere Messenger-Dienste wie Facebook Messenger oder Telegram.
Dies macht das Umlaufverfahren deutlich schneller und einfacher als in der Vergangenheit und ist besonders vorteilhaft fĂźr WEGs, bei denen nicht alle EigentĂźmer vor Ort sind. FrĂźher mussten UmlaufbeschlĂźsse per Post hin und her geschickt werden, und die Unterschriften aller WohnungseigentĂźmer waren erforderlich.
Heutzutage kann ein Umlaufbeschlussverfahren problemlos per Chat (oder E-Mail) mit allen Mitgliedern der WEG durchgefĂźhrt werden â alles mit wenigen Klicks und komplett papierlos.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass fĂźr ein Umlaufverfahren die sogenannte Allstimmigkeit erforderlich ist, damit ein Beschluss erfolgreich ist. Das bedeutet, dass alle im Grundbuch eingetragenen EigentĂźmer zustimmen mĂźssen.
Wenn auch nur eine Enthaltung oder Gegenstimme vorliegt, scheitert das Vorhaben und eine Abstimmung muss in einer EigentĂźmerversammlung durchgefĂźhrt werden. Es besteht jedoch die MĂśglichkeit, das Abstimmungsverfahren fĂźr eine bestimmte Angelegenheit zu ändern, sodass eine einfache Mehrheit bei einem Umlaufverfahren ausreicht. Hierzu bedarf es im Vorfeld eines sog. âAbsenkungsbeschlussesâ.
Erst durch die VerÜffentlichung des Ergebnisses wird ein Umlaufbeschluss wirksam. Dafßr kann der Initiator des Umlaufverfahrens (bspw. ein Eigentßmer aus der WEG) verschiedene Wege nutzen. In den meisten Fällen wird das Ergebnis schriftlich per E-Mail oder Post allen Eigentßmer mitgeteilt. Auch ein Aushang im Treppenhaus kann zur Verkßndung genutzt werden.
Um ein Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit durchfĂźhren zu kĂśnnen, ist zunächst ein vorheriger Beschluss erforderlich, der als „Absenkungsbeschluss“ bekannt ist. In diesem Beschluss entscheidet die WohnungseigentĂźmergemeinschaft (WEG), dass eine Entscheidung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt (TOP) im Umlaufverfahren mit Mehrheitsentscheidung getroffen werden soll.
Ein Beispiel verdeutlicht diesen Prozess:
Während einer EigentĂźmerversammlung soll Ăźber die Beauftragung eines Handwerkers abgestimmt werden, jedoch liegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Angebote vor. Daher beschlieĂt die WEG, dass die Entscheidung im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit getroffen werden soll, sobald der Verwalter die Angebote eingeholt hat. Die WEG fasst daraufhin diesen Absenkungsbeschluss.
Nach 2 Wochen hat der Verwalter alle Angebote eingeholt, und nun erfolgt die Abstimmung im Umlaufverfahren â mit einfacher Mehrheit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung der Allstimmigkeit nur fßr dieses spezifische Vorhaben gilt, nämlich die Beauftragung von Handwerkern. Eine dauerhafte Absenkung der erforderlichen Mehrheit ist nicht mÜglich.
In Fällen, in denen ein Eigentßmer auf einen Umlaufbeschluss nicht reagiert, kann die Wohnungseigentßmergemeinschaft (WEG) nur begrenzt intervenieren. Eine zwingende Teilnahme an einem Umlaufverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Im Falle einer Allstimmigkeit fßhrt das Ausbleiben der Reaktion eines Eigentßmers auf den Umlaufbeschluss zu einem unergiebigen Ergebnis. Infolgedessen wäre der Beschluss unwirksam, und eine Eigentßmerversammlung zur Beschlussfassung wäre erforderlich.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Es muss zuvor in einer EigentĂźmerversammlung beschlossen werden, dass fĂźr Umlaufverfahren auch eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Falls eine solche Vereinbarung besteht, ist ein Umlaufbeschluss gĂźltig, selbst wenn einzelne EigentĂźmer nicht teilnehmen und ihre Stimme abgeben.
Ja, ein Umlaufbeschlussverfahren ist auch Ăźber WhatsApp mĂśglich. Sowohl die DurchfĂźhrung als auch die VerkĂźndung kĂśnnen seit der WEG-Reform 2020 Ăźber den beliebten Messenger realisiert werden.
Hinweis :
Stimmen sind nur gĂźltig, wenn Sie in Textform eingereicht wurden! Sprachnachrichten oder Videobotschaften werden nicht akzeptiert.Â
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Antworten allgemeiner Natur sind und nicht fĂźr spezifische Situationen gelten kĂśnnten. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zu InstandhaltungsmaĂnahmen oder anderen Angelegenheiten Ihrer Immobilie empfehlen wir, sich direkt an Ihre Hausverwaltung zu wenden.
Wir hoffen, dass diese FAQ Ihnen nĂźtzliche Einblicke bieten und Ihnen bei Fragen rund um die Hausverwaltung weiterhelfen kĂśnnen. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zĂśgern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie haben Fragen zu uns als Hausverwalter? Schreiben Sie uns!
Sie haben ein Anliegen rund um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg oder im Rahmen der Maklertätigkeit? Sie mÜchten uns einen Tipp zu einer Immobilie geben oder wßnschen eine Nebenkostenabrechnung?
Dann freuen wir uns Ăźber eine schriftliche oder telefonische unverbindliche Nachricht von Ihnen. Gerne kĂśnnen Sie unser Kontaktformular nutzen.
- Transparenz vom ersten Gespräch an
- Feste Ansprechpartner, auf die Sie zählen kÜnnen
- Effiziente Betreuung Ihrer Immobilien
Auch Sie kĂśnnen uns in wenigen Schritten Ihre Pflichten anvertrauen und damit das Beste aus Ihren Immobilien zu holen â ohne selbst etwas tun zu mĂźssen. Das alles beginnt mit einem Telefonat oder einer Nachricht.Â
â*â zeigt erforderliche Felder an