Ihre Immobilie in besten Händen

Zertifizierte Hausverwaltung und Immobilienmakler

Hausverwaltung bedeutet Vertrauen.

Wir gehÜren als Hausverwaltung zu den ersten zwÜlf bundesweit zertifizierten Hausverwaltungen gem. DIN SPEC 91462. Durch diese Zertifizierung unterliegen wir erhÜhten Standards, die zugleich unserem Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, Flexibilität sowie Digitalisierung in allen Bereichen der WEG- und Mietverwaltung gewährleistet. Diese Vorteile erhalten Sie bei uns schon ab 3 Wohneinheiten! Im Bereich der Betreuung von denkmalgeschßtzten Mietobjekten haben wir uns u. a. spezialisiert. 

Neben der Hausverwaltung bieten wir auch unsere Dienste als Immobilienmakler an. Wir wissen, was Ihre Immobilie braucht. Hierzu wählen wir fßr Sie das passende Verkaufskonzept aus, um fßr Sie den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Lehnen Sie sich zurßck, entspannen Sie sich und ßberlassen Sie uns die Arbeit.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie individuell und haben immer den Werterhalt, die Wertsteigerung und die optimale Vermarktung als Ziele im Blick. Erleben Sie mit uns die bessere Art, Immobilien zu besitzen und/oder zu verkaufen. Sie finden uns an den Standorten Oldenburg,  Osnabrßck, Mßnchen, Bremen, Hamburg und Umgebung.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung

Inhaltsverzeichnis

Jede Immobilie ist einzigartig, und daher bieten wir, als Hausverwaltung in der Nähe, individuell abgestimmte Lösungen für Ihre Hausverwaltung in Oldenburg an. Das erfahrene Team der TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg entwickelt ein Verwaltungskonzept, das genau auf Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen Ihrer Immobilie zugeschnitten ist. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zum Thema Hausverwaltung zur Verfügung.

Wir möchten unseren Bestandskunden täglich aufs Neue überzeugen – und unsere Neukunden begeistern. Hierfür entwickeln wir uns als Hausverwaltung in Oldenburg stätig weiter und implementieren neue Strategien und Technologien in unseren Arbeitsablauf, um den gewachsenen Anforderungen an einen modernen Dienstleister gerecht zu werden. Profitieren Sie von unserer Expertise als professionelle Hausverwaltung in der Nähe. Wir übernehmen u. a. die komplette Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen und gewährleisten die bestmögliche Betreuung Ihrer Objekte kontinuierlich und persönlich vor Ort. Wir betreuen Immobilien bereits ab drei Wohneinheiten!

Lernen Sie uns kennen als Dienstleister im Bereich der Miet- oder WEG-Verwaltung, wir mÜchten uns Ihr Vertrauen verdienen! Bei uns sind Sie in besten Händen wenn es um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg und Umgebung geht.

Ihre Vorteile - unser Service

Leistungen der Hausverwaltung in der Nähe

Mietverwaltung

Zeitgemäße Verwaltung Ihrer Immobilie, die sich lohnt. Als professionelle Hausverwaltung in der Nähe geben wir alles für den Werterhalt Ihrer Immobilie bis hin zur Wertsteigerung, damit Sie die höchstmögliche Rendite erzielen.

  • DurchfĂźhrung von Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Mietkautionsverwaltung
  • Überweisung von LiquiditätsĂźberschĂźssen
  • Jährliche Nebenkostenabrechnung, DurchfĂźhrung von MieterhĂśhungen
  • Professionelle Wohnungsabnahme / WohnungsĂźbergabe
  • Regelmäßige ÜberprĂźfung der technischen Anlagen
  • Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
  • HĂśchstmĂśgliche Korrespondenz mit dem EigentĂźmer und dem Mieter

WEG-Verwaltung

Mit uns auf der sicheren Seite: Fßr Wohnungseigentßmergemeinschaften verwalten wir zuverlässig entsprechend der gesetzlichen Aufgaben das gemeinschaftliche Eigentum in seiner ganzen Breite.
  • Erstellung eines jährlichen Jahresabschlusses / Hausgeldabrechnung
  • Vorbereitung und DurchfĂźhrung von EigentĂźmerversammlungen
  • FĂźhrung einer elektronischen Beschlusssammlung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans 
  • Erstellung einer Hausordnung
  • Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
  • Sanierungsempfehlung fĂźr notwendige substanzerhaltende oder -steigernde Maßnahmen
  • Veranlassung der PrĂźfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen

Sonder­eigentums­verwaltung

Sie sind EigentĂźmer einer Wohnung innerhalb einer WohnungseigentĂźmergemeinschaft? Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Sondereigentumsverwaltung.

  • Überwachung, PrĂźfung und Veranlassung von notwendigen Instandhaltungsarbeiten
  • Schadensabwicklungen gegenĂźber Versicherungen
  • Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehr mit den Mietern
  • HĂśchstmĂśgliche Korrespondenz mit dem EigentĂźmer
  • Überweisung von LiquiditätsĂźberschĂźssen

Unsere Kooperationspartner

Unser EigentĂźmer- und Mieterportal

Wir digitalisieren die Immobilienverwaltung. Über unser Eigentümer-Mieterportal sowie unserer App können Sie jederzeit mit wenigen Klicks auf die wichtigsten Informationen Ihrer Immobilie zugreifen – von den Ansprechpartnern über die Vertragsunterlagen bis hin zu den monatlichen Zahlungen. Egal wo, egal wann. Sie behalten stets den Überblick. Darüber hinaus haben ihre Mieter  die Möglichkeit eventuelle Schäden oder sonstige Anliegen unverzüglich über unsere App oder über deren individuellen Zugang uns zu melden. Unser Portal gewährleistet für jede Partei Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Musterbeispiel fĂźr die Ansicht des Portals

Portfolio Immobilie Neumarkt Halle

Ihre Experten fĂźr Hausverwaltung in Oldenburg

Als erfahrene Hausverwaltung in Oldenburg kennen wir die regionalen Gegebenheiten und BedĂźrfnisse der Immobilienbesitzer und Mieter.

Wir kßmmern uns um alle Aspekte der Immobilienverwaltung, von der technischen bis zur kaufmännischen Verwaltung. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

Hausverwaltung in der Nähe in Oldenburg
Hausverwaltung in der Nähe
DIN SPEC 91462 Siegel
Wir als Hausverwaltung sind DIN SPEC 91462 konform

Wir sind eine zertifizierte Hausverwaltung was bedeutet das?

Wir zählen zu den ersten zwÜlf Hausverwaltungen in Deutschland, die nach DIN SPEC 91462 zertifiziert wurden. Diese Auszeichnung verpflichtet uns zu hÜchsten Standards und garantiert Ihnen als Kunden maximale Kompetenz, Transparenz, Flexibilität und einen hohen Grad an Digitalisierung in allen Aspekten der WEG- und Mietverwaltung.

Unsere Leistungen stehen Ihnen bereits ab drei Wohneinheiten zur VerfĂźgung! Besonders spezialisiert sind wir zudem auf die Betreuung von denkmalgeschĂźtzten Mietobjekten.

Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung
Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung

Lokale Expertise und Marktkenntnis als Hausverwaltung in Ihrer Nähe

Die Immobilienmarktentwicklung in Oldenburg ist dynamisch und vielfältig. In den letzten Jahren hat sich die Stadt zu einem attraktiven Standort fßr Investoren und Immobilienbesitzer entwickelt. Mit einem stetigen Anstieg der Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien bietet Oldenburg zahlreiche Chancen fßr profitable Investitionen.

Das Team der TID Immo Verwaltung GmbH beobachtet kontinuierlich die Marktentwicklungen, um Ihnen fundierte Entscheidungen zu ermĂśglichen und Ihre Immobilienwerte zu maximieren.

Stadtteile von Oldenburg und ihre Besonderheiten

Oldenburg besteht aus verschiedenen Stadtteilen, die jeweils ihre eigenen einzigartigen Merkmale und Vorzüge haben. Ob das historische Flair im Dobbenviertel, die ruhige Wohnlage in Eversten oder die aufstrebende Gegend in Donnerschwee – wir kennen die Besonderheiten jedes Stadtteils in Oldenburg genau. Diese spezifischen Kenntnisse ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Verwaltungskonzepte zu entwickeln, die perfekt auf die jeweiligen Anforderungen und Potenziale Ihrer Immobilien abgestimmt sind.

Unsere Expertise zeigt sich in zahlreichen erfolgreichen Immobilienprojekten in Oldenburg. Ein Beispiel hierfĂźr ist die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt, bei der wir nicht nur den Wohnkomfort erhĂśht, sondern auch den Immobilienwert signifikant gesteigert haben. Durch eine detaillierte Marktanalyse und die Umsetzung innovativer Verwaltungskonzepte konnten wir fĂźr unsere Kunden optimale Ergebnisse erzielen.

Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Revitalisierung eines Gewerbeobjekts in Donerschwee, das durch gezielte Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung nun voll vermietet ist und eine hohe Rendite abwirft. Unsere Berichte und Fallstudien zu diesen Projekten geben Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und die positiven Auswirkungen unserer Dienstleistungen.

Sie suchen einen professionellen Immobilienmakler?
TID Immo Verwaltung GmbH

Die TID Immo Verwaltung GmbH aus Oldenburg bietet Ihnen kompetente Unterstützung beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem Gespür für den Markt sorgen wir dafür, dass Sie die besten Ergebnisse erzielen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir sind Ihr Partner für erfolgreiche Immobiliengeschäfte!

Mehrwert fĂźr EigentĂźmer durch eine Hausverwaltung

Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Oldenburg und Umgebung profitieren von einer qualifizierten Hausverwaltung. Sie gewährleistet eine schnelle Abwicklung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, sorgt für eine angemessene Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern und trägt zur Schaffung eines angenehmen und sicheren Wohnumfelds bei. 

Wir sind Ansprechpartner fĂźr Anliegen und Anregungen der Mieter und tragen so zur Zufriedenheit bei.

Trotz unserer wichtigen Funktionen als Hausverwalter in Oldenburg und Umgebung stehen wir vor verschiedenen Herausforderungen, darunter steigende Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. 

Durch kontinuierliche Weiterbildung, den Einsatz moderner Technologien und eine enge Zusammenarbeit mit Dienstleistern kÜnnen wir als zertifizierte Hausverwaltung in Oldenburg diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen und ihre Leistungsfähigkeit weiter steigern.

Sie haben Fragen zum Thema Hausverwalter?
Rufen Sie uns an!

Sie haben Fragen zum Thema Hausverwaltung oder unserem Immobilienmakler Service? Dann rufen Sie uns fĂźr Informationen kostenlos und vĂśllig unverbindlich an.

Partner fĂźr Immobilienverwaltung Oldenburg
TID Immo Verwaltung GmbH fĂźr Ihre Hausverwaltung

Warum wir der richtige Partner fĂźr Ihre Hausverwaltung in Oldenburg sind

Mit unserer umfassenden lokalen Expertise und tiefgehenden Kenntnissen des Oldenburger Immobilienmarkts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Verwaltung Ihrer Immobilien.

Unsere Dienstleistungen umfassen die professionelle Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, umfassende Marktanalysen, individuelle Verwaltungskonzepte und eine proaktive Kommunikation mit allen Beteiligten.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Immobilienprojekte in Oldenburg erfolgreich zu machen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr Ăźber unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen kĂśnnen, den Wert Ihrer Immobilien zu maximieren.

Muss immer ein zertifizierter Hausverwalter bei einer WEG bestellt werden?

Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer gemäß § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich das Recht, einen von einer IHK zertifizierten Verwalter zu bestellen, nachdem eine Übergangsfrist abgelaufen ist. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ist für jede Eigentümerpartei überwiegend obligatorisch, da sie ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Hausverwaltung gemäß § 19 Abs. 2 WEG ist.

Diese neue Regelung dient dem Schutz der Wohnungseigentßmer angesichts der gestiegenen Anforderungen an eine qualifizierte Hausverwaltung, die aus den komplexer werdenden gesellschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen resultieren, die die Verwaltertätigkeit beeinflussen .

Es gibt jedoch Ausnahmen gemäß § 19 Abs. 2 WEG, wonach kein zertifizierter Verwalter bestellt werden muss:

Eine Übergangsvorschrift gemäß § 48 Abs. 4 WEG besagt, dass Personen, die am 1. Dezember 2020 als Verwalter einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern fungierten, bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierte Verwalter gelten. Bis zum 31. Mai 2024 kann also auch ein (noch) nicht zertifizierter Verwalter ohne Risiko einer Anfechtung wiederbestellt werden.


Auch nach Juni 2024 kĂśnnen nicht zertifizierte Verwalter bestellt werden, wenn sich die EigentĂźmer einig sind. Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ist zwar anfechtbar, jedoch nicht nichtig.

Rechtliche Rahmenbedingungen fĂźr die Immobilienverwaltung

Die Immobilienverwaltung erfordert ein fundiertes Wissen Ăźber die rechtlichen Rahmenbedingungen. In Oldenburg und Niedersachsen gelten spezifische Vorschriften fĂźr Vermieter. Unsere Hausverwaltung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehĂśren unter anderem:

    • Mietrecht: Wir kĂźmmern uns um die Erstellung und ÜberprĂźfung von Mietverträgen undsorgen dafĂźr, dass diese den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.
    • Wohnungseigentumsrecht: Bei der Verwaltung von WohnungseigentĂźmergemeinschaften (WEG) achten wir auf die Einhaltung des Wohnungseigentumsgesetzes und organisieren EigentĂźmerversammlungen.
    • Baurecht und Denkmalschutz: Wir beraten Sie bei Bauprojekten und derInstandhaltung denkmalgeschĂźtzter Immobilien in Oldenburg.

 

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die Steueroptimierung eine wesentliche Rolle in der Immobilienverwaltung. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren.

Hausverwaltungs FAQ

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausverwaltung. Ob Sie Eigentßmerin, Mieterin oder einfach an Informationen ßber die Verwaltung von Immobilien interessiert sind, hier sind wir, um Ihre Fragen zu beantworten.

Die Hausverwaltung ist ein komplexes Gebiet, das verschiedene Aspekte des Immobilienmanagements umfasst, von Mietverträgen ßber Instandhaltung bis hin zu rechtlichen Bestimmungen. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei helfen, Licht in den oft undurchsichtigen Prozess der Verwaltung von Wohnungen und Gebäuden zu bringen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt keine festen zeitlichen Fristen fest, was bedauerlich ist. Die §§ 21 und 28 WEG legen lediglich fest, dass der Hausverwalter verpflichtet ist, jährlich eine EigentĂźmerversammlung einzuberufen, einen Wirtschaftsplan fĂźr das laufende Kalenderjahr zu erstellen und die Kosten des vorangegangenen Jahres abzurechnen („Jahresabrechnung“). Jedoch gibt das Gesetz keine genauen Zeitpunkte fĂźr diese Aufgaben vor. In solchen Fällen sollten WohnungseigentĂźmer zuerst ihre Teilungserklärung und den Verwaltervertrag prĂźfen, da dort oft weitere Bestimmungen Ăźber den Zeitpunkt der EigentĂźmerversammlung zu finden sind.

Falls dies nicht der Fall ist, kann die Rechtsprechung den Wohnungseigentßmern helfen. In der Regel gehen die hÜchstrichterlichen Entscheidungen davon aus, dass die Jahresabrechnung innerhalb der ersten drei bis maximal sechs Monate des Folgejahres erstellt werden sollte (beispielsweise OLG Zweibrßcken, ZMR 2007, 887). Die Erstellung des Wirtschaftsplans sollte noch etwas frßher erfolgen. Denn nur bei einem gßltigen Wirtschaftsplan sind die Eigentßmer verpflichtet, Hausgelder an die Gemeinschaft zu zahlen. Wenn es keine Klausel zur automatischen Verlängerung gibt, endet die Gßltigkeit eines Wirtschaftsplans mit seinem festgelegten Zeitraum. Ein Wirtschaftsplan fßr das Jahr 2023 kann die Eigentßmer im Jahr 2024 also nicht mehr zur Zahlung verpflichten, selbst wenn der Verwalter dies mÜglicherweise anders darstellt.

Daher ist es wichtig, dass ein neuer Wirtschaftsplan grundsätzlich noch im alten Jahr beschlossen wird, wenn der aktuelle ausläuft. Selbst wenn der Wirtschaftsplan auch fßr das neue Jahr gilt, sollte idealerweise zu Beginn des Abrechnungszeitraums ein neuer Wirtschaftsplan erstellt werden.

Infolgedessen sollte die Hausverwaltung innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate eine EigentĂźmerversammlung einberufen, in der Ăźber die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan abgestimmt wird.

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Hausverwalter mindestens einmal jährlich eine reguläre Eigentümerversammlung einberuft.

Zusätzlich liegt die Verpflichtung zur Einberufung gemäß § 24 Abs. 2 WEG vor, wenn „dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der GrĂźnde von mehr als einem Viertel der WohnungseigentĂźmer verlangt wird“.

Es gibt jedoch Ausnahmen! Falls gemäß § 24 Abs. 3 WEG kein Verwalter vorhanden ist oder sich weigert, kann auch der Vorsitzende des Hausverwaltungsbeirats oder sein Vertreter die Einberufung übernehmen. Diese Situation kann auftreten, beispielsweise wenn ein Verwalter in den Ruhestand tritt und keinen Nachfolger hat.

Doch wie handhaben Wohnungseigentümergemeinschaften, die weder einen Hausverwaltungsbeirat noch eine Hausverwaltung haben? Insbesondere in kleinen Gemeinschaften mit 2 oder 3 Einheiten kommt es häufig vor, dass beide Positionen unbesetzt sind. Gemäß § 24 Abs. 3 WEG können auch Mitglieder in solchen verwalterlosen Gemeinschaften die Einberufung einer Eigentümerversammlung übernehmen. Es gibt jedoch eine Bedingung: Ein entsprechender Beschluss muss gefasst worden sein, damit ein Mitglied diese Aufgabe übernehmen kann. Sollte es keinen Beschluss geben, der ein Mitglied zur Einberufung einer Eigentümerversammlung legitimiert, ist über das zuständige Amtsgericht ein sogenannter Notverwalter zu bestellen.

FĂźr selbstverwaltete Gemeinschaften gilt folgender Hinweis: Ist Ihre Gemeinschaft selbstverwaltet? In diesem Fall Ăźbernimmt ein bestellter WohnungseigentĂźmer als interner Verwalter die Einberufung der Versammlung.

Die Mitglieder der Eigentßmerversammlung (ETV) mßssen spätestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen werden, entweder per Brief, E-Mail oder Fax. Die gesetzliche Grundlage hierfßr findet sich in § 24 Abs. 4 WEG. Diese Frist soll sicherstellen, dass alle Wohnungseigentßmer rechtzeitig informiert werden und ihre Teilnahme an der Versammlung planen kÜnnen.

Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit, längere Fristen in Absprache mit dem zuständigen Hausverwalter zu vereinbaren. Kürzere Fristen als drei Wochen führen dazu, dass Beschlüsse anfechtbar sein können. Im Falle eines Rechtsstreits müssten beide Parteien jedoch nachweisen, dass sie durch die verspätete Einladung einen Nachteil bei der Abstimmung erlitten haben (LG München I, Urteil vom 27.09.2018 – 36 S 18251/16 WEG). Es ist daher ratsam, das Risiko durch die Einhaltung der Frist zu vermeiden. Bei außerordentlichen Eigentümerversammlungen kann das Unterschreiten der drei Wochenfrist sachgerecht sein, wenn die Mitglieder der Eigentümerversammlung über eine Sofortmaßnahme entscheiden müssen.

Wichtiger Hinweis sofort. Daher kĂśnnen auch am letzten Tag vor Ablauf der Frist Nachrichten verschickt werden. Bei Einladungen per Brief muss jedoch die Postlaufzeit berĂźcksichtigt werden. Zudem sollten auch Sonn- und Feiertage bei der Zustellung in Betracht gezogen werden.

In der Regel liegt die Verantwortung für die Erstellung der Tagesordnung beim Hausverwalter. Er muss sicherstellen, dass alle Themen klar formuliert sind, um Missverständnisse innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden. Außerdem obliegt es ihm, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen und ihre Priorität zu bestimmen.

Die Mitglieder der Wohnungseigentßmergemeinschaft sind dafßr verantwortlich, dass ihre Anträge rechtzeitig beim Hausverwalter eingehen. Jeder Antrag sollte eine kurze sachliche Begrßndung enthalten und sich auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt beziehen.

Daher ist es ratsam, frĂźhzeitig Kontakt zum Hausverwalter aufzunehmen, da die Einladung zur Versammlung mit der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Termin verschickt werden muss. Diese Frist ergibt sich aus § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG. Bis zur Versendung der Einladung kĂśnnen Mitglieder der Gemeinschaft neue Anträge zur Tagesordnung einbringen, vorausgesetzt sie handeln rechtzeitig (LG MĂźnchen I, Urteil vom 16.05.2011 – 1 S 5166/11).

Wenn Sie die Einladungsfrist verpasst haben und dennoch einen neuen Tagesordnungspunkt hinzufĂźgen mĂśchten, kann der Hausverwalter Ihren Antrag ablehnen.

Wenn der Hausverwalter die Einladung mit der Tagesordnung sehr frühzeitig an die Eigentümer versendet hat (zum Beispiel 6 Wochen vor dem Versammlungstermin), können Sie problemlos weitere Anträge stellen und eine Änderung der Tagesordnung beantragen.

Gemeinschaftliche Entscheidungen bezßglich des Gemeinschaftseigentums trifft die Wohnungseigentßmergemeinschaft (WEG) stets gemeinschaftlich. Hierzu gehÜren Bereiche wie der Garten oder das Treppenhaus, da Veränderungen an der Wohnanlage oder dem Gebäude jeden Wohnungseigentßmer betreffen kÜnnen.

Jedes Mitglied besitzt ein Stimmrecht, um seine Position klar zu vertreten, insbesondere bei der Abstimmung ßber Beschlßsse. Wichtige Themen werden in regulären Eigentßmerversammlungen diskutiert, die in der Regel einmal pro Jahr stattfinden. Zudem besteht die MÜglichkeit, ßber Umlaufbeschlßsse zu entscheiden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen weder die reguläre Versammlung noch der Umlaufbeschluss geeignet sind, insbesondere wenn schnelles Handeln erforderlich ist. In solchen Fällen können Wohnungseigentümer eine außerordentliche Eigentümerversammlung (ETV) einberufen.

Es gibt diverse Gründe, warum Eigentümer sich dazu entscheiden, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Eine Situation kann entstehen, wenn es keinen Immobilienverwalter gibt, was bedeutet, dass die Verantwortung vollständig bei der Wohnungseigentümergemeinschaft liegt.

Jedoch ist die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auch in Situationen von großer Relevanz, in denen schnelles Handeln erforderlich ist. Beispielsweise bei Schimmelbefall oder einem Rohrbruch müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden. Um sicherzustellen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig bleibt, selbst wenn der Verwalter gerade nicht verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen.

Folgende Ereignisse können als Anlass für eine außerordentliche Eigentümerversammlung dienen:

  • RohrbrĂźche
  • Wasserschäden
  • Sturmschäden
  • Schimmelbefall
  • Pflichtverletzungen seitens des Verwalters

In einer Wohnungseigentßmergemeinschaft kÜnnen Entscheidungen entweder während einer

 – EigentĂźmerversammlung oder

– durch einen Umlaufbeschluss gemäß § 23 Abs. 3 WEG

getroffen werden. Wenn zĂźgige Entscheidungen in Ihrer Gemeinschaft erforderlich sind, ist das Umlaufbeschlussverfahren die bevorzugte Option. Es erfordert lediglich einen schriftlichen Antrag, der an alle MiteigentĂźmer Ăźbermittelt wird, beispielsweise per E-Mail, Post oder WhatsApp-Nachricht. Sobald alle Mitglieder der Gemeinschaft zugestimmt haben, gilt der Beschluss im Umlaufverfahren als erfolgreich.

Im Vergleich zu einer Eigentßmerversammlung entfällt der hohe Organisationsaufwand vollständig, was diese Entscheidungsform wesentlich einfacher und schneller macht.

Die Abwicklung eines Umlaufverfahrens ist recht unkompliziert gestaltet und kann auf zwei verschiedene Arten eingeleitet werden:

  1. Bei einem Umlaufbeschluss im weiteren Sinne wird der Beschlussantrag zeitgleich an alle EigentĂźmer der WohnungseigentĂźmergemeinschaft (WEG) verschickt, um ihre Zustimmung einzuholen.
  2. Die Alternative ist das Umlaufverfahren im engeren Sinne. Dabei wird zunächst ein Schreiben an einen Eigentßmer der WEG geschickt. Nachdem diese Person ihre schriftliche Entscheidung getroffen hat, wird das Schreiben nacheinander durch die gesamte WEG gereicht, bis jeder Eigentßmer seine Stimme abgegeben hat.

Dank des neuen WEG-Gesetzes muss die DurchfĂźhrung des Umlaufverfahrens nur noch in Textform erfolgen. Daher kĂśnnen zur Abstimmung folgende Kommunikationsmittel genutzt werden: E-Mail, Post, WhatsApp (als Textnachricht), sowie andere Messenger-Dienste wie Facebook Messenger oder Telegram.

Dies macht das Umlaufverfahren deutlich schneller und einfacher als in der Vergangenheit und ist besonders vorteilhaft fĂźr WEGs, bei denen nicht alle EigentĂźmer vor Ort sind. FrĂźher mussten UmlaufbeschlĂźsse per Post hin und her geschickt werden, und die Unterschriften aller WohnungseigentĂźmer waren erforderlich.

Heutzutage kann ein Umlaufbeschlussverfahren problemlos per Chat (oder E-Mail) mit allen Mitgliedern der WEG durchgeführt werden – alles mit wenigen Klicks und komplett papierlos.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass fĂźr ein Umlaufverfahren die sogenannte Allstimmigkeit erforderlich ist, damit ein Beschluss erfolgreich ist. Das bedeutet, dass alle im Grundbuch eingetragenen EigentĂźmer zustimmen mĂźssen.

Wenn auch nur eine Enthaltung oder Gegenstimme vorliegt, scheitert das Vorhaben und eine Abstimmung muss in einer Eigentümerversammlung durchgeführt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Abstimmungsverfahren für eine bestimmte Angelegenheit zu ändern, sodass eine einfache Mehrheit bei einem Umlaufverfahren ausreicht. Hierzu bedarf es im Vorfeld eines sog. „Absenkungsbeschlusses“.

Erst durch die VerÜffentlichung des Ergebnisses wird ein Umlaufbeschluss wirksam. Dafßr kann der Initiator des Umlaufverfahrens (bspw. ein Eigentßmer aus der WEG) verschiedene Wege nutzen. In den meisten Fällen wird das Ergebnis schriftlich per E-Mail oder Post allen Eigentßmer mitgeteilt. Auch ein Aushang im Treppenhaus kann zur Verkßndung genutzt werden.

Um ein Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit durchfĂźhren zu kĂśnnen, ist zunächst ein vorheriger Beschluss erforderlich, der als „Absenkungsbeschluss“ bekannt ist. In diesem Beschluss entscheidet die WohnungseigentĂźmergemeinschaft (WEG), dass eine Entscheidung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt (TOP) im Umlaufverfahren mit Mehrheitsentscheidung getroffen werden soll.

Ein Beispiel verdeutlicht diesen Prozess:

Während einer Eigentümerversammlung soll über die Beauftragung eines Handwerkers abgestimmt werden, jedoch liegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Angebote vor. Daher beschließt die WEG, dass die Entscheidung im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit getroffen werden soll, sobald der Verwalter die Angebote eingeholt hat. Die WEG fasst daraufhin diesen Absenkungsbeschluss.

Nach 2 Wochen hat der Verwalter alle Angebote eingeholt, und nun erfolgt die Abstimmung im Umlaufverfahren – mit einfacher Mehrheit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufhebung der Allstimmigkeit nur fßr dieses spezifische Vorhaben gilt, nämlich die Beauftragung von Handwerkern. Eine dauerhafte Absenkung der erforderlichen Mehrheit ist nicht mÜglich.

In Fällen, in denen ein Eigentßmer auf einen Umlaufbeschluss nicht reagiert, kann die Wohnungseigentßmergemeinschaft (WEG) nur begrenzt intervenieren. Eine zwingende Teilnahme an einem Umlaufverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Im Falle einer Allstimmigkeit fßhrt das Ausbleiben der Reaktion eines Eigentßmers auf den Umlaufbeschluss zu einem unergiebigen Ergebnis. Infolgedessen wäre der Beschluss unwirksam, und eine Eigentßmerversammlung zur Beschlussfassung wäre erforderlich.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Es muss zuvor in einer EigentĂźmerversammlung beschlossen werden, dass fĂźr Umlaufverfahren auch eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Falls eine solche Vereinbarung besteht, ist ein Umlaufbeschluss gĂźltig, selbst wenn einzelne EigentĂźmer nicht teilnehmen und ihre Stimme abgeben.

Ja, ein Umlaufbeschlussverfahren ist auch Ăźber WhatsApp mĂśglich. Sowohl die DurchfĂźhrung als auch die VerkĂźndung kĂśnnen seit der WEG-Reform 2020 Ăźber den beliebten Messenger realisiert werden.

Hinweis :

Stimmen sind nur gßltig, wenn Sie in Textform eingereicht wurden! Sprachnachrichten oder Videobotschaften werden nicht akzeptiert. 

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Antworten allgemeiner Natur sind und nicht für spezifische Situationen gelten könnten. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zu Instandhaltungsmaßnahmen oder anderen Angelegenheiten Ihrer Immobilie empfehlen wir, sich direkt an Ihre Hausverwaltung zu wenden.

Wir hoffen, dass diese FAQ Ihnen nĂźtzliche Einblicke bieten und Ihnen bei Fragen rund um die Hausverwaltung weiterhelfen kĂśnnen. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zĂśgern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sie haben Fragen zu uns als Hausverwalter? Schreiben Sie uns!

Sie haben ein Anliegen rund um das Thema Hausverwaltung in Oldenburg oder im Rahmen der Maklertätigkeit? Sie mÜchten uns einen Tipp zu einer Immobilie geben oder wßnschen eine Nebenkostenabrechnung?

Dann freuen wir uns Ăźber eine schriftliche oder telefonische unverbindliche Nachricht von Ihnen. Gerne kĂśnnen Sie unser Kontaktformular nutzen.

Auch Sie können uns in wenigen Schritten Ihre Pflichten anvertrauen und damit das Beste aus Ihren Immobilien zu holen – ohne selbst etwas tun zu müssen. Das alles beginnt mit einem Telefonat oder einer Nachricht. 

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
5/5 - (3 votes)
Nach oben scrollen