Einführung der CO2-Besteuerung zum 01.01.2023
Die Einführung der CO2-Besteuerung zum 01.01.2023 hat einen signifikanten Einfluss auf Betriebskosten und für die Umlagefähigkeit dieser Kosten auf Mieter, insbesondere im Immobilienbereich. Durch diese neue Verteilung werden Vermieter an den CO2 Kosten beteiligt und deutlich belastet.
Als professionelle Hausverwaltung möchten wir Sie darüber informieren, wie wir Sie innerhalb der Betriebskostenabrechnung optimal unterstützen können.
CO2-Besteuerung für den Klimaschutz
Die CO2-Besteuerung ist ein Schritt in Richtung Klimaschutz, der darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Dieser Fokus auf Nachhaltigkeit kann sich direkt auf die Betriebskosten Ihrer Immobilien auswirken, da energieeffiziente Maßnahmen und umweltfreundliche Technologien zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Immobilieneigentümer von Denkmalschutzobjekten sind besonders betroffen, wie auch Eigentümer älterer Immobilien. Hier bedarf es Handlungsbedarf! Unsere Fachleute stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die CO2-Besteuerung nahtlos in Ihre Betriebskostenabrechnung integriert wird.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilien zu steigern und gleichzeitig steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Unsere Fachleute helfen bei Ihrer Betriebskostenabrechnung
Unsere Dienstleistungen beinhalten u.a. die sorgfältige Dokumentation für die Betriebskostenabrechnung. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Strategien zu entwickeln, die nicht nur ökologisch verantwortungsbewusst sind, sondern auch Ihre finanziellen Interessen berücksichtigen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie kaufmännisch fundiert bei der CO2-Besteuerung und
Betriebskostenabrechnung unterstützen können. Gemeinsam setzen wir die Weichen für eine wirtschaftlich erfolgreiche und umweltfreundliche Zukunft Ihrer Immobilien.