Ihre Immobilie in besten Händen

Hausverwaltung in München – TID Immo Verwaltung GmbH

Hausverwaltung braucht Vertrauen.

Die TID Immo Verwaltung GmbH ist Ihre vertrauensvolle Partner für Hausverwaltung in München. Als eine der ersten zertifizierten Hausverwaltungen nach DIN SPEC 91462 bieten wir Ihnen höchste Kompetenz und digitale Lösungen in der WEG- und Mietverwaltung. Wir garantieren Ihnen transparente und flexible Verwaltungslösungen ab nur 3 Wohneinheiten. Mit unserer Erfahrung in der Betreuung von denkmalgeschützten Mietobjekten bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Verwaltung, die den Werterhalt und die Wertsteigerung Ihrer Immobilie sichert.

Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie optimal zu verwalten und langfristig zu erhalten. Als zertifizierte Hausverwaltung legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit und transparente Kommunikation. Mit der TID Immo Verwaltung GmbH in München haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der stets auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht und innovative Lösungen bietet.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen – für einen effizienten, vertrauensvollen und professionellen Hausverwaler in München.

Kundenbewertungen

Individuelle Hausverwaltungslösungen in München und Umgebung – Professionelle Betreuung für Ihre Immobilie

Inhaltsverzeichnis

Jede Immobilie hat ihre eigenen Besonderheiten, und deshalb bieten wir als Hausverwaltung in München maßgeschneiderte Konzepte, die optimal auf Ihre Immobilie und Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten sind. Das Team der TID Immo Verwaltung GmbH München entwickelt für Sie eine individuelle Lösung, die Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Immobilie in den Mittelpunkt stellt. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit und stehen Ihnen stets für alle Fragen zur Hausverwaltung in München zur Verfügung.

Unsere Philosophie basiert darauf, sowohl bestehende Kunden zu überzeugen als auch neue Interessenten zu begeistern. Wir bei der TID Immo Verwaltung GmbH in München entwickeln kontinuierlich innovative Lösungen und integrieren neue Technologien, um den modernen Anforderungen einer Hausverwaltung gerecht zu werden. So profitieren Sie von einem Service, der sich stets weiterentwickelt und Ihnen optimale Betreuung bietet.

Als erfahrene Hausverwaltung in München übernehmen wir unter anderem die komplette Organisation von Sanierungsprojekten und garantieren eine persönliche, kontinuierliche Betreuung Ihrer Immobilien vor Ort. Wir bieten unsere Dienstleistungen bereits ab drei Wohneinheiten an!

Vertrauen Sie der TID Immo Verwaltung GmbH München als Ihrem zuverlässigen Partner für Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. Lassen Sie uns Ihr Vertrauen gewinnen – bei uns sind Sie in besten Händen, wenn es um die Hausverwaltung in München geht.

Die Vorteile unserer Leistungen

Dienstleistungen der Hausverwaltung in der Nähe

Mietverwaltung

Als professionelle Hausverwaltung in München setzen wir uns engagiert für den Werterhalt und die Wertsteigerung Ihrer Immobilie ein. Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie nicht nur zu erhalten, sondern kontinuierlich zu optimieren, um Ihnen die höchstmögliche Rendite zu sichern.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer effizienten Verwaltung, die sich langfristig auszahlt.

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Mahnwesens sowie Verwaltung der Mietkautionen
  • Überweisung von überschüssigen Liquiditätsmitteln
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Fachgerechte Abnahme und Übergabe von Wohnungen
  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen
  • Schadenbearbeitung und Kommunikation mit Versicherungen
  • Umfassende Kommunikation und Beratung mit Eigentümern und Mietern

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung) bezieht sich auf die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum in einem Mehrparteienhaus, das in einzelne Wohnungen aufgeteilt ist. 

Sie umfasst die Organisation und Durchführung von Aufgaben wie Instandhaltung, Reparaturen und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen. Ziel ist es, das Wohl der gesamten Eigentümergemeinschaft zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

  • Erstellung des jährlichen Jahresabschlusses und der Hausgeldabrechnung
  • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Pflege einer elektronischen Sammlung aller Beschlüsse
  • Erstellung und Planung des Wirtschaftsplans
  • Formulierung einer Hausordnung
  • Prüfung und Freigabe von Rechnungen
  • Bearbeitung von Schadensfällen mit Versicherungen
  • Empfehlungen für notwendige Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung oder Wertsteigerung
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitsanlagen

Sonder­eigentums­verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von individuell genutztem Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das dem einzelnen Eigentümer gehört.

Sie umfasst Aufgaben wie die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen, die Verwaltung der Finanzen für das Sondereigentum und die Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, den Eigentümer bei der effizienten und rechtssicheren Verwaltung seiner Immobilie zu unterstützen.

  • Überwachung, Kontrolle und Initiierung erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen
  • Bearbeitung von Schadensfällen mit Versicherungen
  • Komplette Abwicklung und Verwaltung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Umfassende Kommunikation und Beratung mit dem Eigentümer
  • Überweisung von überschüssigen Liquiditätsmitteln

Unsere Kooperationen

Unser Online Eigentümer- und Mieterportal

Mit unserer digitalen und innovativen Immobilienverwaltungsplattform bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie jederzeit und von überall aus zu verwalten. Über unser Eigentümer-Mieterportal haben Sie immer schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen Ihrer Immobilie – von den Ansprechpartnern über Vertragsunterlagen bis hin zu den monatlichen Zahlungen. So behalten Sie stets den Überblick, egal wann und wo.

Für Ihre Mieter bieten wir ebenfalls eine benutzerfreundliche Möglichkeit, Schäden oder andere Anliegen direkt über die App oder ihren individuellen Zugang zu melden. Unser digitales Portal sorgt für Transparenz und eine lückenlose Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten – schnell, unkompliziert und effizient.

Portfolio Immobilie Neumarkt Halle
Online Eigentümer- und Mieterportal

Ihre Experten in München: Hausverwaltung in der Nähe

Als erfahrene Hausverwaltung in München kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Immobilienbesitzer und Mieter.

Wir kümmern uns um alle Aspekte der Immobilienverwaltung, von der technischen bis zur kaufmännischen Verwaltung. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

Hausverwaltung in der Nähe in Oldenburg
Hausverwaltung in der Nähe von München
DIN SPEC 91462 Siegel
Wir als Hausverwaltung sind DIN SPEC 91462 konform

Wir sind als Hausverwaltung nach DIN SPEC 91462 zertifiziert

Als eine der ersten Hausverwaltungen in Deutschland, die nach der DIN SPEC 91462 zertifiziert wurden, setzen wir höchste Standards. Diese Zertifizierung verpflichtet uns, Ihnen als Kunden erstklassige Kompetenz, Transparenz, Flexibilität und einen hohen Grad an Digitalisierung in allen Bereichen der WEG- und Mietverwaltung zu bieten.

Unsere professionellen Leistungen sind bereits ab der Verwaltung von nur drei Wohneinheiten verfügbar. Besonders hervorzuheben ist unsere Expertise in der Betreuung von denkmalgeschützten Mietobjekten.

Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung
Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung

Expertise und Marktkenntnis als Hausverwaltung in Ihrer Nähe

Der Immobilienmarkt in München zeichnet sich durch seine Dynamik und Vielseitigkeit aus. In den vergangenen Jahren hat sich die Stadt zu einem der begehrtesten Standorte für Investoren und Immobilienbesitzer entwickelt. Durch die kontinuierlich steigende Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben sich in München zahlreiche Möglichkeiten für lukrative Investitionen.

Das Team der TID Immo Verwaltung GmbH verfolgt fortlaufend die Entwicklungen auf dem Markt, um Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen zu bieten und den Wert Ihrer Immobilien langfristig zu steigern.

Stadtteile von München und ihre Besonderheiten

München setzt sich aus einer Vielzahl von Stadtteilen zusammen, die jeweils ihre eigenen charakteristischen Merkmale und Vorteile bieten. Ob das historische Flair der Altstadt, die ruhige Wohnlage in Schwabing, das lebendige Viertel Giesing, die aufstrebende Gegend in Neuhausen oder das familienfreundliche Bogenhausen – wir kennen die Besonderheiten jedes Münchener Stadtteils genau. Diese tiefgehenden Kenntnisse ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Verwaltungskonzepte zu entwickeln, die perfekt auf die spezifischen Anforderungen und Potenziale Ihrer Immobilien abgestimmt sind.

Unsere Expertise zeigt sich in zahlreichen erfolgreichen Immobilienprojekten in München. Ein herausragendes Beispiel ist die Sanierung eines Mehrfamilienhauses im Stadtzentrum, bei der wir nicht nur den Wohnkomfort erheblich steigern, sondern auch den Wert der Immobilie signifikant erhöht haben. Durch präzise Marktanalysen und innovative Verwaltungskonzepte konnten wir für unsere Kunden ausgezeichnete Ergebnisse erzielen.

Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Revitalisierung eines Gewerbeobjekts in Sendling, das durch gezielte Maßnahmen nun vollständig vermietet ist und eine hohe Rendite erzielt. Unsere Berichte und Fallstudien zu diesen Projekten geben Ihnen einen detaillierten Einblick in unsere Arbeitsweise und die positiven Auswirkungen unserer Dienstleistungen.

Sie haben Fragen an uns als Hausverwalter?
Rufen Sie uns an!

Sie haben Fragen zur Hausverwaltung oder unserem Immobilienmakler Angebot? Dann rufen Sie uns für kostenlos und völlig unverbindlich an.

Partner für Immobilienverwaltung Oldenburg
Hausverwaltung leicht gemacht

Warum wir der richtige Hausverwalter in der Nähe sind?

Mit unserer umfassenden Expertise und tiefgehenden Kenntnissen des Münchener Immobilienmarkts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Verwaltung Ihrer Immobilien.

Unsere Dienstleistungen beinhalten die professionelle Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, detaillierte Münchener Immobilien Marktanalysen, individuell angepasste Verwaltungskonzepte und eine aktive Kommunikation mit allen Beteiligten.

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Immobilienprojekte in München zum Erfolg zu führen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen dabei helfen können, den Wert Ihrer Immobilien zu maximieren.

Hausverwaltungs FAQ

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausverwaltung. Egal, ob Sie Eigentümer, Mieter oder einfach an Informationen über die Verwaltung von Immobilien interessiert sind – hier bieten wir Ihnen die Antworten, die Sie suchen. Die Hausverwaltung ist ein facettenreiches Feld, das viele Aspekte des Immobilienmanagements abdeckt, von Mietverträgen und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zu rechtlichen Aspekten. Unsere FAQ sollen Ihnen dabei helfen, den oft komplexen und undurchsichtigen Prozess der Verwaltung von Wohnungen und Gebäuden besser zu verstehen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt keine festen Fristen für die Einberufung einer Eigentümerversammlung fest, was in vielen Fällen problematisch sein kann. In den §§ 21 und 28 WEG wird lediglich festgelegt, dass der Hausverwalter verpflichtet ist, jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen, den Wirtschaftsplan für das kommende Jahr zu erstellen und die Jahresabrechnung vorzulegen. Genaue Zeitpunkte für diese Aufgaben sind jedoch nicht vorgegeben. In solchen Fällen sollten Wohnungseigentümer zunächst ihre Teilungserklärung und den Verwaltervertrag prüfen, da diese häufig zusätzliche Bestimmungen zu den Terminen enthalten.

Falls keine weiteren Regelungen vorhanden sind, kann die Rechtsprechung weiterhelfen. Höchstrichterliche Entscheidungen gehen in der Regel davon aus, dass die Jahresabrechnung spätestens innerhalb der ersten drei bis sechs Monate des Folgejahres erstellt werden sollte (z. B. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887). Der Wirtschaftsplan sollte dabei noch früher beschlossen werden, da Eigentümer nur bei Vorliegen eines gültigen Wirtschaftsplans zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet sind. Fehlt eine Klausel zur automatischen Verlängerung, verliert der Wirtschaftsplan nach Ablauf des festgelegten Zeitraums seine Gültigkeit. Ein für 2023 beschlossener Wirtschaftsplan kann daher im Jahr 2024 nicht mehr zur Zahlung verpflichten, selbst wenn der Verwalter dies anders darstellt.

Daher sollte der Wirtschaftsplan im Idealfall noch im alten Jahr beschlossen werden, bevor der aktuelle ausläuft. Auch wenn der Wirtschaftsplan für das neue Jahr gilt, sollte er zu Beginn des Abrechnungszeitraums neu erstellt werden.

Insgesamt ist es ratsam, dass die Hausverwaltung innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate des Jahres eine Eigentümerversammlung einberuft, in der die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan abgestimmt werden.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist in der Regel der Hausverwalter verpflichtet, die Eigentümerversammlung einzuberufen. In bestimmten Fällen kann auch ein Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft die Versammlung anfordern. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa eine Mindestanzahl an Eigentümern oder ein festgelegtes Quorum. Es ist wichtig, dass die Versammlung in einem rechtlich zulässigen Rahmen und mit ausreichender Vorlaufzeit für alle Eigentümer einberufen wird.

Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss die Einladung zur Eigentümerversammlung in der Regel mindestens drei Wochen vor dem geplanten Termin versendet werden. Diese Frist stellt sicher, dass alle Eigentümer ausreichend Zeit haben, sich auf die Versammlung vorzubereiten und gegebenenfalls Anträge oder Themen vorzubringen. In bestimmten Fällen können abweichende Fristen im Verwaltervertrag oder in der Teilungserklärung festgelegt sein. Es ist wichtig, diese zu berücksichtigen, um die Gültigkeit der Versammlung zu gewährleisten.

Die Tagesordnung für eine Eigentümerversammlung wird in der Regel vom Hausverwalter erstellt. Dieser ist dafür verantwortlich, die relevanten Punkte und Themen, die besprochen werden sollen, zusammenzustellen. Eigentümer können jedoch auch Themenvorschläge einreichen, die in die Tagesordnung aufgenommen werden können. In manchen Fällen kann die Eigentümerversammlung selbst über die Tagesordnung entscheiden, insbesondere wenn zusätzliche Punkte vorgeschlagen werden.

Eine außerordentliche Eigentümerversammlung wird einberufen, wenn dringende oder unerwartete Angelegenheiten zu klären sind, die nicht bis zur nächsten regulären Versammlung warten können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn unvorhergesehene Reparaturen notwendig sind, rechtliche Entscheidungen getroffen werden müssen oder wichtige, zeitkritische Themen zur Diskussion stehen. Die außerordentliche Versammlung wird in der Regel durch den Hausverwalter oder auf Antrag eines oder mehrerer Eigentümer einberufen.

Eine außerordentliche Eigentümerversammlung ist dann erforderlich, wenn wichtige und dringende Themen besprochen werden müssen, die nicht bis zur nächsten regulären Versammlung warten können. Dies kann beispielsweise bei unvorhergesehenen Reparaturen, rechtlichen Angelegenheiten, eiligen Beschlüssen oder anderen dringenden Entscheidungen der Fall sein, die schnell gehandhabt werden müssen. Sie wird in der Regel durch den Hausverwalter oder auf Antrag eines oder mehrerer Eigentümer einberufen, um zeitnah Lösungen zu finden.

Ein Umlaufbeschlussverfahren in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ermöglicht es, Beschlüsse ohne eine formelle Eigentümerversammlung zu fassen. Dabei werden die Eigentümer schriftlich oder per E-Mail befragt, um ihre Stimmen zu bestimmten Themen oder Entscheidungen abzugeben. Dieses Verfahren ist besonders nützlich, wenn schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen und keine Versammlung erforderlich ist. Der Beschluss ist nur dann gültig, wenn alle erforderlichen Eigentümer zustimmen oder die vorgeschriebene Mehrheit erreicht wird.

Beim Umlaufverfahren in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird ein Beschlussvorschlag schriftlich oder elektronisch an alle Eigentümer gesendet. Die Eigentümer haben dann eine bestimmte Frist, um ihre Stimme abzugeben, sei es durch Unterschrift, per E-Mail oder auf anderem vereinbarten Wege. Nach Ablauf der Frist werden die Stimmen gezählt, und der Beschluss wird nur dann als gültig angesehen, wenn die erforderliche Mehrheit erreicht wird. Bei diesem Verfahren ist keine physische Versammlung notwendig, was es zu einer schnellen und effizienten Möglichkeit macht, Entscheidungen zu treffen.

Ein Umlaufbeschluss ist erst dann wirksam, wenn er von den Wohnungseigentümern innerhalb der festgelegten Frist mit der erforderlichen Mehrheit angenommen wurde. Sobald die Stimmen gezählt und das Ergebnis festgestellt sind, wird der Beschluss verbindlich. Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, kommt der Beschluss nicht zustande. Der Umlaufbeschluss gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mehrheit der Eigentümer zugestimmt hat und das Ergebnis offiziell dokumentiert wurde.

Ein Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit bedeutet, dass der Beschluss nur dann gültig ist, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für den Vorschlag stimmen. Bei diesem Verfahren zählt die einzelne Mehrheit der Stimmen, nicht die Gesamtzahl aller Eigentümer. Das heißt, wenn zum Beispiel 10 Eigentümer abstimmen, reichen 6 Zustimmungen aus, um den Beschluss zu fassen. Diese Art der Mehrheitsentscheidung wird häufig bei weniger schwerwiegenden Beschlüssen angewendet.
Wenn ein Eigentümer den Umlaufbeschluss ignoriert und nicht an der Abstimmung teilnimmt, wird sein Stimmrecht in der Regel als abgegebenes Nein gewertet, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Das bedeutet, dass seine Stimme nicht zur Mehrheit zählt, was den Beschluss negativ beeinflussen kann. In einigen Fällen kann die Hausverwaltung oder der Verwalter versuchen, den Eigentümer zur Teilnahme zu bewegen. Sollte der Eigentümer weiterhin nicht reagieren, könnte der Beschluss bei der erforderlichen Mehrheit dennoch gültig sein, abhängig von den spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung oder dem Verwaltervertrag.
Ja, ein Umlaufbeschluss kann grundsätzlich auch über WhatsApp realisiert werden, solange alle Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) damit einverstanden sind und eine schriftliche Zustimmung oder die Möglichkeit der digitalen Kommunikation vereinbart wurde. WhatsApp kann als Kommunikationsmittel für die Abstimmung genutzt werden, solange die Rechtssicherheit gewährleistet ist und alle Eigentümer die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme haben. Wichtig ist, dass die Anforderungen an die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Abstimmung erfüllt sind, damit der Beschluss rechtlich wirksam wird.

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Antworten allgemeiner Natur sind und nicht für spezifische Situationen gelten könnten. Bei spezifischen Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zu Instandhaltungsmaßnahmen oder anderen Angelegenheiten Ihrer Immobilie empfehlen wir, sich direkt an Ihre Hausverwaltung zu wenden.

Wir hoffen, dass diese FAQ Ihnen nützliche Einblicke bieten und Ihnen bei Fragen rund um die Hausverwaltung weiterhelfen können. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sie haben Fragen zu uns ? Schreiben Sie uns!

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