WEG-Verwaltung in Oldenburg – Professionelle Verwaltung Ihrer Immobilie

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfordert fundiertes Fachwissen und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. 

Als TID Immo-Verwaltung GmbH aus Oldenburg bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich der WEG-Verwaltung an, um den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern.

weg verwaltung oldenburg
WEG-Verwaltung in Oldenburg

Unsere Leistungen in der WEG-Verwaltung

Unsere WEG-Verwaltung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Eigentümergemeinschaft zugeschnitten sind:

Warum TID Immo Verwaltung GmbH als Ihre Hausverwaltung?

Unsere langjährige Erfahrung in der WEG-Verwaltung in Oldenburg und Umgebung macht uns zu Ihrem kompetenten Partner. Wir legen besonderen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und eine enge Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Durch den Einsatz moderner Verwaltungssoftware gewährleisten wir eine effiziente und nachvollziehbare Verwaltung Ihrer Immobilie.

Vorteile einer professionellen WEG-Verwaltung

Eine professionelle WEG-Verwaltung bietet zahlreiche Vorteile:

Aufgaben einer WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dazu gehören u. a.:

Sie suchen eine WEG-Verwaltung in der Nähe?

Die TID Immo Verwaltung GmbH ist für Oldenburg und Umgebung Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Themen Hausverwaltung, Immobilienmakler und natürlich auch WEG-Verwaltung.

Oft gestellte Fragen (FAQ) als uns als Hausverwalter

Die Kosten für eine WEG-Verwaltung sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Größe der Wohnanlage, den spezifischen Leistungen und dem Standort. In der Regel wird ein monatliches Verwaltungshonorar pro Wohneinheit vereinbart. Weitere Kosten können für Sonderleistungen anfallen, z. B. zusätzliche Eigentümerversammlungen oder größere Sanierungsmaßnahmen.

Die WEG-Verwaltung erstellt jährlich eine Hausgeldabrechnung, in der die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft gegenübergestellt werden. Die Eigentümer erhalten eine individuelle Abrechnung mit ihrem Anteil an den Kosten. Zusätzlich wird ein Wirtschaftsplan für das kommende Jahr erstellt, der als Grundlage für die Hausgeldvorauszahlungen dient.

Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung stattfinden. In dringenden Fällen oder bei wichtigen Entscheidungen können zusätzliche Versammlungen einberufen werden.

Wohnungseigentümer haben das Recht, über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft mitzubestimmen und die Verwaltung zu kontrollieren. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, das Hausgeld pünktlich zu zahlen, die Hausordnung einzuhalten und sich an gemeinschaftliche Beschlüsse zu halten.

Ein Wechsel der WEG-Verwaltung erfolgt durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Dabei sollte die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags beachtet werden. Nach der Wahl einer neuen Verwaltung erfolgt eine geordnete Übergabe der Unterlagen und Finanzen.

Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die Verwaltung holt dazu Angebote ein, berät die Eigentümer und koordiniert die Umsetzung der Maßnahmen. Instandhaltungsrücklagen werden für solche Fälle genutzt, sofern vorhanden.

Bleibt ein Eigentümer mit seinen Zahlungen im Rückstand, mahnt die Verwaltung ihn zunächst schriftlich ab. Erfolgt keine Zahlung, kann die WEG rechtliche Schritte einleiten, z. B. ein Mahnverfahren oder eine Zwangsversteigerung der Einheit.

Nach oben scrollen