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RATGEBER ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis in Oldenburg – Pflicht beim Verkauf

Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen oder vermieten. Wir erklären, welche Arten es gibt, wann welcher Ausweis nötig ist, was er kostet – und wie Sie ihn rechtzeitig und korrekt beschaffen.

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DIE RECHTSLAGE

Warum der Energieausweis Pflicht ist

Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument beim Immobilienverkauf und gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Er gibt Kaufinteressenten Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und macht den voraussichtlichen Energieverbrauch vergleichbar. Damit ist er ein wichtiges Entscheidungskriterium – gerade in Zeiten hoher Energiekosten.

Für Verkäufer und Vermieter besteht eine klare Vorlagepflicht: Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert vorlegen, und bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte – etwa der Energiebedarf oder -verbrauch und die Energieeffizienzklasse – angegeben werden. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Ein gültiger Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Wenn Sie also vor einigen Jahren bereits einen ausstellen ließen, prüfen wir gemeinsam, ob dieser noch verwendet werden kann oder ob ein neuer benötigt wird.

DIE ZWEI ARTEN

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab.

Bedarfsausweis

Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Aussagekräftiger und für viele ältere Häuser vorgeschrieben. Etwas teurer.

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten. Nicht für jedes Gebäude zulässig.

WELCHER GILT FÜR SIE

Welcher Ausweis ist der richtige?

Ob für Ihre Immobilie ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt vor allem vom Baujahr und der Größe des Gebäudes ab. Für ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht entsprechend modernisiert wurden, ist häufig der aufwendigere Bedarfsausweis vorgeschrieben.

In vielen anderen Fällen haben Sie die Wahl zwischen beiden Varianten. Der Verbrauchsausweis ist günstiger, der Bedarfsausweis dafür unabhängig vom individuellen Heizverhalten der bisherigen Bewohner und damit aussagekräftiger. Wir beraten Sie, welche Variante in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist.

Die Ausstellung selbst übernimmt ein qualifizierter Energieberater oder eine andere ausstellungsberechtigte Person. Wir vermitteln Ihnen bei Bedarf einen zuverlässigen Partner aus der Region Oldenburg.

Lokale Hausverwaltung Oldenburg und Umgebung

„Der Energieausweis ist Pflicht – aber kein Hexenwerk. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtzeitig den richtigen Ausweis haben und beim Inserat alles korrekt angegeben ist.“

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten rund um den Energieausweis

Ja. Beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und Kennwerte müssen bereits im Inserat stehen.

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, der eine aufwendigere technische Analyse erfordert. Die genauen Kosten hängen von Objekt und Anbieter ab. Wir vermitteln Ihnen einen fairen Energieberater.

Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Haben Sie bereits einen gültigen Ausweis, kann dieser für den Verkauf weiterverwendet werden.

Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft oder vermietet bzw. die Pflichtangaben im Inserat weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro.

Energieausweis fehlt noch?

Wir vermitteln Ihnen einen zuverlässigen Energieberater in Oldenburg und sorgen dafür, dass beim Verkauf alles korrekt ist.

KONTAKT

Wir unterstützen beim Energieausweis

Sie sind unsicher, welcher Energieausweis nötig ist? Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen weiter und vermitteln den passenden Partner.

Hinweis: Diese Seite stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte im konkreten Fall von einem Fachberater prüfen.

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