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Verwalterwechsel

Hausverwaltung wechseln in München und Oldenburg

Die Abrechnung kommt zu spät, Anfragen bleiben liegen, Beschlüsse werden nicht umgesetzt? Eine Eigentümergemeinschaft kann ihre Hausverwaltung jederzeit abberufen. Wir zeigen Ihnen, wie der Wechsel rechtssicher abläuft – und übernehmen auch Objekte, bei denen die Vorgängerverwaltung Rückstände hinterlassen hat.

  • Zertifiziert nach DIN SPEC 91462
  • Aufarbeitung von Altlasten
  • Büros in Oldenburg und München
Anzeichen

Wann sich ein Wechsel der Hausverwaltung lohnt

Ein Verwalterwechsel ist für viele Eigentümer ein großer Schritt. Oft wird er deshalb zu lange hinausgeschoben – mit der Folge, dass sich Rückstände weiter aufbauen. Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen:

  • Schlechte Erreichbarkeit: Anrufe und E-Mails bleiben tage- oder wochenlang unbeantwortet.
  • Verspätete Abrechnungen: Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan kommen regelmäßig zu spät oder sind fehlerhaft.
  • Intransparente Finanzen: Kontostände und Instandhaltungsrücklage sind für Eigentümer nicht nachvollziehbar.
  • Beschlüsse bleiben liegen: Was die Eigentümerversammlung beschlossen hat, wird nicht oder nur schleppend umgesetzt.
  • Instandhaltung wird verschleppt: Schäden werden erst angegangen, wenn Folgeschäden entstanden sind.
  • Fehlende Qualifikation: Der Verwalter kann keine Zertifizierung nach § 26a WEG nachweisen.
Ablauf

In fünf Schritten zur neuen Hausverwaltung

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden die Eigentümer gemeinsam über den Wechsel. So läuft er in der Praxis ab:

  1. Angebote einholen und vergleichen

    Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Grundpreis, sondern den vollständigen Leistungsumfang. Von uns erhalten Sie dafür vorab eine schriftliche Leistungsmatrix.

  2. Eigentümerversammlung einberufen

    Abberufung der bisherigen und Bestellung der neuen Verwaltung werden als Tagesordnungspunkte angekündigt. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform verschickt werden.

  3. Beschluss fassen

    Die Eigentümerversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über Abberufung, Bestellung und den neuen Verwaltervertrag – idealerweise alles in derselben Versammlung, damit keine Lücke entsteht.

  4. Übergabe organisieren

    Die bisherige Verwaltung muss alle Unterlagen, Konten und Schlüssel an die neue Verwaltung übergeben. Wir kümmern uns um die Anforderung und prüfen die Vollständigkeit.

  5. Bestandsaufnahme und Start

    Wir sichten Finanzen, Verträge und offene Vorgänge, klären Rückstände und richten den Zugang zum digitalen Eigentümerportal ein. Ab dann haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Rechtslage

Was das Wohnungseigentumsgesetz beim Verwalterwechsel regelt

Seit der WEG-Reform 2020 ist der Wechsel der Verwaltung deutlich einfacher geworden. Die wichtigsten Eckpunkte:

Abberufung jederzeit möglich

Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit abberufen werden – ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich.

Vertrag endet spätestens nach sechs Monaten

Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart war.

Einfache Mehrheit genügt

Für Abberufung und Neubestellung reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Mindestzahl anwesender Eigentümer ist seit der Reform nicht mehr nötig.

Einberufung ohne den alten Verwalter

Weigert sich die Verwaltung, eine Versammlung einzuberufen, können der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein per Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der bisherigen Verwaltung oder besonderen Regelungen in Ihrer Gemeinschaftsordnung empfehlen wir, frühzeitig einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht einzubeziehen.
Übergabe

Diese Unterlagen muss die bisherige Verwaltung herausgeben

Die Unterlagen gehören der Eigentümergemeinschaft, nicht der Verwaltung. Bei der Übernahme fordern wir insbesondere an:

  • Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Vermögensberichte
  • Kontoauszüge des Gemeinschaftskontos und der Erhaltungsrücklage
  • Eigentümerliste mit Kontaktdaten und Hausgeldständen
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Verträge mit Dienstleistern, Versicherungen und Versorgern
  • Wartungs-, Prüf- und Bauunterlagen zum Gebäude
  • Unterlagen zu laufenden Schadensfällen und Verfahren
  • Schlüssel, Zugangscodes und Transponder
Aus der Praxis

Wenn die Vorgängerverwaltung Chaos hinterlässt

Fehlende Abrechnungen, unvollständige Unterlagen, offene Handwerkerrechnungen: Viele Gemeinschaften, die zu uns wechseln, übernehmen wir nicht in geordnetem Zustand. Die Aufarbeitung gehört für uns deshalb zum Standard – wir rekonstruieren fehlende Abrechnungen, bringen die Buchhaltung auf Stand und schaffen wieder einen klaren Überblick über Finanzen und Zustand des Objekts.

Was Eigentümer nach dem Wechsel berichten:

Die TiD hat das Chaos des Vorgängers innerhalb kürzester Zeit aufgearbeitet und beseitigt.

Hans-Gerd V., Eigentümer einer WEG in Oldenburg – Google-Bewertung

Für uns war der Wechsel zur TID ein echter Glücksgriff […] Schon nach kurzer Zeit war alles professionell aufbereitet.

Google-Bewertung, Eigentümergemeinschaft in Oldenburg

Herr Siebler hat ein Chaos von der vorigen Verwaltung übernommen […] Herr Siebler ist in kurzer Zeit Herr der Lage geworden.

Mitglied eines Verwaltungsbeirats – Google-Bewertung

Weitere Beispiele betreuter Objekte finden Sie unter unseren Referenzen.

Weitere Verwaltungsarten

Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung wechseln

Bei der Mietverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung ist der Wechsel einfacher: Hier entscheiden Sie als Eigentümer allein, ein Beschluss der Gemeinschaft ist nicht nötig. Maßgeblich sind die Kündigungsfristen in Ihrem bestehenden Vertrag. Wir übernehmen Mieterkorrespondenz, Mietkonten und Kautionen nahtlos und kümmern uns auch um eine noch offene Nebenkostenabrechnung aus der Zeit der Vorgängerverwaltung.

Für Eigentümer in München: Mietverwaltung München und Sondereigentumsverwaltung München.

Verwalterwechsel in München

Hausverwaltung wechseln in München: Wir übernehmen bestehende Objekte

Sie suchen in München eine neue Hausverwaltung, die Ihr Objekt kurzfristig übernimmt? Unser Büro am Karlsplatz übernimmt bestehende WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltungen in München und im Landkreis – schon ab 3 Wohneinheiten, ohne Obergrenze und auch dann, wenn die Vorgängerverwaltung Rückstände hinterlassen hat.

  • Angebot in 24 Stunden: mit vollständiger Leistungsübersicht, damit Ihre Gemeinschaft vergleichen kann.
  • Neuwahl des Verwalters vorbereiten: Wir unterstützen bei Tagesordnung und Beschlussvorlage für Abberufung und Neubestellung.
  • Übergabe beim Vorverwalter: Wir fordern Konten, Abrechnungen, Beschluss-Sammlung und Verträge an und prüfen die Vollständigkeit.
  • Notdienst ab dem ersten Tag: rund um die Uhr erreichbar, Antwort auf Anfragen innerhalb von 24 Stunden.
Verwaltervertrag in München kündigen: Bei einer WEG beschließen die Eigentümer die Abberufung, der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung kündigen Sie als Eigentümer allein – maßgeblich ist die Frist in Ihrem Vertrag.

Mehr zu unseren Leistungen in München: WEG-Verwaltung München, Mietverwaltung München und Sondereigentumsverwaltung München.

Unsere Standorte: Verwalterwechsel in München und Oldenburg

Verwalterwechsel in München

Gerade in München suchen viele Gemeinschaften eine neue Verwaltung, weil Anfragen unbeantwortet bleiben oder Sanierungen im Altbau nicht vorankommen. Unser Büro am Karlsplatz übernimmt WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltungen im gesamten Stadtgebiet und im Landkreis München.

Zur Hausverwaltung München

Verwalterwechsel in Oldenburg

An unserem Hauptsitz in Oldenburg betreuen wir Eigentümergemeinschaften und Vermieter in der Stadt und im Umland – darunter auch Gemeinschaften, die wir nach einem Verwalterwechsel mit Rückständen übernommen haben, wie die Bewertungen oben zeigen.

Zur Hausverwaltung Oldenburg

Häufige Fragen

Fragen zum Wechsel der Hausverwaltung

Kann eine WEG ihre Hausverwaltung jederzeit wechseln?

Ja. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit abberufen werden, ein wichtiger Grund ist seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Welche Mehrheit braucht man für den Verwalterwechsel?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung genügt – sowohl für die Abberufung der bisherigen als auch für die Bestellung der neuen Verwaltung.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Wegen der Einladungsfrist von drei Wochen und der Vorbereitung der Versammlung sollten Sie in der Praxis mit einigen Wochen rechnen. Viele Gemeinschaften wählen einen Wechsel zum Monats- oder Jahresende, weil das die Abgrenzung der Abrechnung erleichtert.

Was passiert, wenn die alte Verwaltung die Unterlagen nicht herausgibt?

Die Unterlagen gehören der Gemeinschaft, die bisherige Verwaltung ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir fordern die Unterlagen schriftlich an und dokumentieren die Übergabe. Wird die Herausgabe verweigert, kann die Gemeinschaft ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.

Muss die neue Verwaltung zertifiziert sein?

Jeder Wohnungseigentümer kann grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, Ausnahmen gelten nur für sehr kleine Gemeinschaften. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer WEG-Verwaltung.

Welche Unternehmen übernehmen in München bestehende Objekte?

Die TID Immo Verwaltung GmbH übernimmt bestehende WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltungen in München und im Landkreis – ab 3 Wohneinheiten, ohne Obergrenze und auch mit Rückständen der Vorgängerverwaltung. Ein Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

Übernehmen Sie auch Objekte mit Rückständen?

Ja. Die Aufarbeitung fehlender Abrechnungen und unvollständiger Unterlagen gehört bei uns zum Standard. Den dafür nötigen Aufwand weisen wir im Angebot transparent aus.

Jetzt den Verwalterwechsel angehen

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und die aktuelle Situation. Wir melden uns mit einem unverbindlichen Angebot und sagen Ihnen, wie der Wechsel in Ihrem Fall am besten abläuft.

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